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Die zuständigen Behörden veröffentlichen – sofern zweckmäßig auch online – den Wechselkurs, der anzuwenden ist, wenn eine Währungsumrechnung aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist:
weil die Faktoren, nach denen der Zollwert der Waren ermittelt wird, in einer anderen Währung als der des Mitgliedstaats ausgedrückt sind, in dem die Bewertung vorgenommen wird, oder
weil der Gegenwert des Euro in den Währungen der Mitgliedstaaten benötigt wird, um die zolltarifliche Einreihung von Waren und den Betrag der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben bestimmen zu können, einschließlich wenn dies für die Anwendung der im Gemeinsamen Zolltarif festgelegten Schwellenwerte erforderlich ist.
Wenn eine Währungsumrechnung aus anderen als den in Absatz 1 genannten Gründen erforderlich ist, wird der im Rahmen der zollrechtlichen Vorschriften anzuwendende Gegenwert des Euro in den Währungen der Mitgliedstaaten mindestens einmal im Jahr festgesetzt.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Vorschriften für die Währungsumrechnung für die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Zwecke. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 283 Absatz 4 genannten Prüfverfahren erlassen.
Wenn eine Währungsumrechnung aus anderen als den in Absatz 1 genannten Gründen erforderlich ist, wird der im Rahmen der zollrechtlichen Vorschriften…
Währungsumrechnungen sind so vorzunehmen, dass sie sich nicht wesentlich auf die Höhe der Kofinanzierungen der Union auswirken oder den Haushalt belasten. Für…
Währungsumrechnungsentgelte sind ein bedeutender Kostenfaktor bei grenzüberschreitenden Zahlungen, bei denen im Mitgliedstaat des Zahlers und im Mitgliedstaat…
Für die Umrechnung von Werten in fremder Währung gelten die entsprechenden Vorschriften über den Zollwert der Waren, die in Rechtsakten des Rates der…
Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer in Euro umzurechnen. Hierfür ist der Umsatzsteuer-Umrechnungskurs anzuwenden, den das Bundesministerium…
Wird eine Währungsumrechnung vom Zahlungsdienstleister des Zahlers im Zusammenhang mit einer Überweisung im Sinne von Artikel 4 Nummer 24 der Richtlinie (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.