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Im Rahmen der GAP-Reform sollten Bestimmungen über die Rücknahme von nicht den Kennzeichnungsvorschriften entsprechenden Erzeugnissen vom Markt in die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 aufgenommen werden. Angesichts der steigenden Nachfrage der Verbraucher nach Produktkontrollen sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass nicht gemäß der genannten Verordnung gekennzeichnete Erzeugnisse nicht in Verkehr gebracht oder, falls diese Erzeugnisse bereits in Verkehr gebracht wurden, vom Markt genommen werden. Die Rücknahme vom Markt umfasst auch die Möglichkeit, die Kennzeichnung von Erzeugnissen zu korrigieren, ohne sie endgültig vom Markt zu nehmen.
Die Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass in Artikel 119 Absatz 1 genannte Erzeugnisse, die nicht gemäß der vorliegenden Verordnung…
Im Rahmen der Reform der GAP wurde die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 mit Wirkung vom 1. Januar 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen…
Angesichts der Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen…
Es sollte möglich sein, zum Zweck der Anwendung dieser Verordnung, der Überwachung, Analyse und Verwaltung des Marktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse, der…
Diese Verordnung sollte Artikel 15 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates , in denen der Rechtsrahmen für eine…
Die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel sollte den allgemeinen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.