Art. 70 32009R1224
Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen
Die Mitgliedstaaten nehmen Überprüfungen im Zusammenhang mit Preis- und Interventionsregelungen vor, insbesondere in Bezug auf
a)
die Rücknahme von Erzeugnissen vom Markt zu anderen Zwecken als dem menschlichen Verzehr;
b)
Übertragungen zur Stabilisierung, Lagerung und/oder Verarbeitung vom Markt genommener Erzeugnisse;
c)
private Lagerhaltung von auf See tiefgefrorenen Erzeugnissen;
d)
Ausgleichsentschädigungen für Thunfisch für die Verarbeitungsindustrie.