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Um die Effizienz der Verfahren zu erhöhen und einheitliche Bedingungen für die Gewährung des Schutzes von Ursprungsbezeichnungen oder geografischen Angaben sicherzustellen, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zum Erlass von Durchführungsrechtsakten, mit denen dieser Schutz im Weinsektor gewährt wird, übertragen werden, ohne dass in Fällen, in denen keine zulässige Einspruchserklärung zu dem Schutzantrag eingereicht wurde, auf das Prüfverfahren zurückgegriffen werden muss. In Fällen, in denen eine zulässige Einspruchserklärung eingereicht wurde, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zum Erlass von Durchführungsrechtsakten gemäß dem Prüfverfahren, mit denen entweder Schutz gewährt oder der Antrag abgelehnt wird, übertragen werden.
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zu den in diesem Abschnitt vorgesehenen Verfahren und technischen…
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen für das Verfahren zur Prüfung der Schutzanträge oder der Genehmigung…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte betreffend Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 229 Absatz 2 genannten Prüfverfahren…
Wird ein Einspruch für unzulässig befunden, so erlässt die Kommission einen Durchführungsrechtsakt zur seiner Ablehnung als unzulässig. Dieser…
Im Weinsektor sollte der Zeitraum, in dem ein Einspruch eingelegt werden kann, auf drei Monate verlängert werden, um sicherzustellen, dass alle interessierten…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.