Erwägungsgrund 116 32013R1308
Um den besonderen Merkmalen des Zuckersektors Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte in Bezug auf die Aktualisierung der technischen Begriffsbestimmungen für den Zuckersektor, die Aktualisierung der Kaufbedingungen für Rüben gemäß dieser Verordnung sowie weitere Vorschriften über die Bestimmung von Bruttogewicht, Leergewicht und Zuckergehalt von an ein Unternehmen geliefertem Zucker und über Zuckerrübenschnitzel zu erlassen.