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Einschränkungen des freien Verkehrs von Erzeugnissen des Obst- und Gemüsesektors, die sich aus der Anwendung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Pflanzenschädlingen ergeben, können auf dem Markt eines oder mehrerer Mitgliedstaaten Probleme verursachen. Insbesondere angesichts des zunehmenden Auftretens von Pflanzenschädlingen ist es daher angebracht, außergewöhnliche Stützungsmaßnahmen zuzulassen, um Handelsbeschränkungen infolge von Pflanzenschädlingen Rechnung zu tragen, und die Liste der Erzeugnisse, für die außergewöhnliche Stützungsmaßnahmen erlassen werden können um den Obst- und Gemüsesektor zu erweitern.
Obst und Gemüse;
In Ausnahmefällen sollte es den Mitgliedstaaten erlaubt sein, Pflanzenschutzmittel zuzulassen, die nicht die Bedingungen der vorliegenden Verordnung erfüllen,…
Infolge der unterschiedlichen Behandlung des Gemüsevermehrungsmaterials und Gemüsepflanzgutes in den einzelnen Mitgliedstaaten können Handelshemmnisse…
Die Erzeugung von Obst und Gemüse ist unvorhersehbar, und es handelt sich um leicht verderbliche Erzeugnisse. Selbst geringe Überschüsse können den Markt…
Angesichts der besonderen Empfindlichkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist es angemessen, zu gestatten, dass Schutzmaßnahmen getroffen werden können, wenn…
Es ist sinnvoll, Ausnahmen vom Verbot das Einführen in das Gebiet der Union bzw. der Verbringung innerhalb dieses Gebiets von Schädlingen, Pflanzen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.