Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates
Es sollten Vorschriften für die Ausstellung von Pflanzenpässen, die zur Ausstellung notwendigen Untersuchungen, das Anbringen von Pflanzenpässen, die Ermächtigung und die Überwachung von Unternehmern, die Pflanzenpässe ausstellen, die Pflichten der ermächtigten Unternehmer sowie den Entzug der Ermächtigung festgelegt werden.
Erwägungsgrund 46 32016R2031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen