Erwägungsgrund 10 32024R1143
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie zum freien Datenverkehr festgelegt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der jeweiligen Verfahren gilt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Rollen der Kommission und der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Verfahren, für die sie zuständig sind, müssen klar definiert sein, um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten.