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Um den Verbrauchern umfangreichere Informationen zur Verfügung zu stellen, sollte die obligatorische Kennzeichnung von aromatisierten Weinerzeugnissen mit einer Nährwertdeklaration und einem Verzeichnis der Zutaten in die Verordnung (EU) Nr. 251/2014 aufgenommen werden. Die Erzeuger sollten jedoch die Möglichkeit haben, die Angaben der Nährwertdeklaration auf der Verpackung oder auf einem daran befestigten Etikett auf den Brennwert zu beschränken und die vollständige Nährwertdeklaration und das Verzeichnis der Zutaten auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen, sofern sie dabei jegliche Erhebung oder Nachverfolgung von Nutzerdaten sowie die Bereitstellung von Informationen zu Vermarktungszwecken vermeiden. Allerdings sollte die Möglichkeit, keine vollständige Nährwertdeklaration auf der Verpackung oder auf einem daran befestigten Etikett aufzuführen, die bestehenden Anforderungen, Allergien oder Unverträglichkeiten auslösende Stoffe auf dem Etikett aufzuführen, unberührt lassen. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AUEV Rechtsakte zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 durch die Festlegung detaillierter Vorschriften für die Angabe und die Bezeichnung von Zutaten aromatisierter Weinerzeugnisse zu erlassen. Die Vermarktung bestehender Bestände an aromatisierten Weinerzeugnissen sollte nach dem jeweiligen Geltungsbeginn der neuen Kennzeichnungsanforderungen fortgesetzt werden dürfen, bis diese Bestände erschöpft sind. Marktteilnehmern sollte ausreichend Zeit für die Anpassung an die neuen Kennzeichnungsanforderungen gegeben werden, bevor diese gültig werden.
Die Etikettierung aromatisierter Weinerzeugnisse, die in der Union vermarktet werden, muss folgende verpflichtende Angaben enthalten:
Um den Verbrauchern umfangreichere Informationen zur Verfügung zu stellen, sollten die obligatorischen Angaben nach Artikel 119 der Verordnung (EU) Nr.…
Angesichts der begrenzten Anzahl Eintragungen geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 des Europäischen…
Angesichts der Bedeutung und Komplexität des Sektors aromatisierte Weinerzeugnisse empfiehlt es sich, besondere Vorschriften für die Beschreibung und Aufmachung…
Um die Klarheit und Transparenz des Unionsrechts für aromatisierte Weinerzeugnisse sicherzustellen, sollten die unter dieses Recht fallenden Erzeugnisse, die…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 122/94 der Kommission haben sich bei der Regelung des Sektors aromatisierte Weine,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.