Erwägungsgrund 8 32021R2259
Aufgrund des äußerst kurzen verbleibenden Zeitraums bis zum ursprünglichen Ende der Übergangsregelung sollte diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten —
Aufgrund des äußerst kurzen verbleibenden Zeitraums bis zum ursprünglichen Ende der Übergangsregelung sollte diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten —