Erwägungsgrund 1 32021R2259
Nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Hersteller von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (PRIIP) zur Abfassung und Veröffentlichung eines Basisinformationsblatts verpflichtet, bevor Kleinanlegern ein PRIIP angeboten wird.