Erwägungsgrund 8 32012L0023RICHTLINIE 2012/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. September 2012 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunkts ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anbetracht des knappen Zeitraums, der bis zu den in der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Zeitpunkten verbleibt, sollte die vorliegende Richtlinie…
Erwägungsgrund 8 32017R1858VERORDNUNG (EU) 2017/1858 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen gemäß der vorliegenden Verordnung Wirkung entfalten, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 9 32013L0058RICHTLINIE 2013/58/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunktes ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Solvabilität I) (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anbetracht des äußerst knappen Zeitraums, der bis zu den in der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten relevanten Zeitpunkten verbleibt, sollte die vorliegende…
Erwägungsgrund 8 32014R0960Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 6 32016R2340VERORDNUNG (EU) 2016/2340 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im Hinblick auf den Geltungsbeginn (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anbetracht des äußerst knappen Zeitraums bis zum Geltungsbeginn der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 sollte die vorliegende Verordnung…
Erwägungsgrund 8 32014R1352VERORDNUNG (EU) Nr. 1352/2014 DES RATES vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —