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Derzeit gibt es keine harmonisierten Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von CCPs in der Union. Einige Mitgliedstaaten haben bereits Gesetzesänderungen verabschiedet, nach denen CCPs Sanierungspläne aufstellen müssen und mit denen Mechanismen zur Abwicklung ausfallender CCPs eingeführt werden. Darüber hinaus bestehen zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die die Insolvenz von CCPs regeln, erhebliche inhaltliche und verfahrensmäßige Unterschiede. Das Fehlen gemeinsamer Voraussetzungen, Befugnisse und Verfahren für die Sanierung und Abwicklung von CCPs dürfte ein Hemmnis für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sein und eine Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden beim Umgang mit dem Ausfall einer CCP und bei der Anwendung angemessener Verlustzuweisungsmechanismen auf ihre Clearingmitglieder in der Union und weltweit beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen nationale Behörden aufgrund verschiedener Ansätze nicht über dieselbe Kontrolle oder über die gleichen Abwicklungsmöglichkeiten für CCPs verfügen. Die unterschiedlichen Sanierungs- und Abwicklungsregelwerke könnten sich unterschiedlich auf CCPs, Clearingmitglieder und die Kunden der Clearingmitglieder in den Mitgliedstaaten auswirken und möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt führen. Das Fehlen gemeinsamer Regeln und Instrumente für den Umgang mit in finanzielle Stresssituation geratenen oder ausfallenden CCPs kann negative Auswirkungen auf Clearingentscheidungen der Clearingmitglieder und ihrer Kunden und die Wahl des Niederlassungsortes von CCPs haben und auf diese Weise verhindern, dass CCPs in vollem Umfang von den Grundfreiheiten im Binnenmarkt profitieren können. Dadurch wiederum könnten Clearingmitglieder und ihre Kunden davon abgehalten werden, grenzüberschreitend CCPs im Binnenmarkt zu nutzen, wodurch eine weitere Integration der Kapitalmärkte in der Union gebremst würde. Daher bedarf es in allen Mitgliedstaaten gemeinsamer Sanierungs- und Abwicklungsregelungen, um sicherzustellen, dass CCPs bei der Wahrnehmung der Freiheiten des Binnenmarkts nicht durch die finanzielle Kapazität von Mitgliedstaaten und die Fähigkeit der Behörden, einen einschlägigen Ausfall zu bewältigen, eingeschränkt werden.
CCPs sollten gewährleisten, dass ihr Sanierungsplan im Hinblick auf seine Auswirkungen und die durch ihn entstehenden Anreize diskriminierungsfrei und…
Da CCPs häufig in der gesamten Union Dienstleistungen erbringen, erfordert eine wirksame Sanierung und Abwicklung die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden…
Bei der Abwicklung von CCPs sollten das Erfordernis, Verfahren anzuwenden, bei denen die Dringlichkeit der Situation berücksichtigt wird und effiziente, faire…
Um ausfallende CCPs wirksam handhaben zu können, sollten die zuständigen Behörden befugt sein, CCPs vorbereitende Maßnahmen aufzuerlegen. Für die in den…
Vorgaben für die Sanierungspläne Der Sanierungsplan enthält (1) eine zusammenfassende Darstellung der Hauptpunkte des Plans und eine zusammenfassende…
Die in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 enthaltenen Aufsichtsbestimmungen für Drittstaaten-CCPs, die Clearingdienste in der Union anbieten, bedürfen ebenfalls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.