Erwägungsgrund 9 32021R0023
Die Überprüfung des für Banken und andere Finanzinstitute geltenden Regulierungsrahmens im Anschluss an die Finanzkrise 2008 und insbesondere die Stärkung der Kapital- und Liquiditätspuffer der Banken, bessere makroprudenzielle Politikinstrumente und umfassende Regeln über die Sanierung und Abwicklung von Banken haben die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Krisen verringert und die Widerstandsfähigkeit aller Finanzinstitute und Marktinfrastrukturen, einschließlich CCPs, in Bezug auf wirtschaftliche Stresssituationen — verursacht durch systemische Störungen oder durch institutsindividuelle Umstände — erhöht. Seit dem 1. Januar 2015 wird in den Mitgliedstaaten ein Regelwerk für die Sanierung und Abwicklung von Banken gemäß der Richtlinie 2014/59/EU angewandt.