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Das Überwachungsverfahren sollte in enger Zusammenarbeit mit dem betreffenden Mitgliedstaat — einschließlich, falls angezeigt, mit Ortsbesichtigungen und Stichproben von Fällen — durchgeführt werden. Es ist angebracht, für die Stichproben von Fällen für den zu überwachenden Aspekt des GEAS maßgebliche positive und negative Entscheidungen auszuwählen, die sich über einen bestimmten Zeitraum erstrecken. Es ist angebracht, sich bei den Stichproben von Fällen auf objektive Kriterien wie beispielsweise die Anerkennungsquote zu stützen. Die Stichproben von Fällen berühren nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Entscheidungen über einzelne Anträge auf internationalen Schutz und haben dem Grundsatz der Vertraulichkeit uneingeschränkt Rechnung zu tragen.
Die Überwachung kann insbesondere auf der Grundlage der von dem jeweiligen Mitgliedstaat übermittelten Informationen, der Analyse von Informationen über die…
Damit der Schwerpunkt des Überwachungsverfahrens auf bestimmte Bestandteile des GEAS gelegt werden kann, sollte die Agentur thematische oder konkrete Aspekte…
Die Mitgliedstaaten sollten so weit möglich statistische Verfahren verwenden, vorausgesetzt, diese Verfahren entsprechen internationalen Normen und tragen zur…
Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist es erforderlich, die Grundlage ausführlich festzulegen, auf der die zu prüfenden Vorhaben ausgewählt werden und die die…
Diese Stichproben, Prüfungen und Untersuchungen können mit der gleichen Wirksamkeit im gesamten Gebiet der betreffenden Mitgliedstaaten vorgenommen werden; der…
Die Agentur sollte in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und unbeschadet der Verantwortung der Kommission als Hüterin der Verträge die operative und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.