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Damit der Schwerpunkt des Überwachungsverfahrens auf bestimmte Bestandteile des GEAS gelegt werden kann, sollte die Agentur thematische oder konkrete Aspekte des GEAS kontrollieren können. Bei der Einleitung eines Überwachungsverfahrens zu thematischen oder konkreten Aspekten des GEAS sollte die Agentur gewährleisten, dass sämtliche Mitgliedstaaten dieser thematischen oder konkreten Überwachung unterzogen werden. Um jedoch Doppelarbeit der Agentur zu vermeiden, wäre es nicht angebracht, einen Mitgliedstaat in einem Jahr, in dem die operative und technische Anwendung sämtlicher Aspekte des GEAS in diesem Mitgliedstaat überwacht wird, einer Überwachung zu thematischen oder konkreten Aspekten des GEAS zu unterziehen.
Die Agentur richtet in enger Zusammenarbeit mit der Kommission einen Überwachungsmechanismus ein, um die operative und technische Anwendung des GEAS zu…
thematische oder konkrete Aspekte des GEAS in allen Mitgliedstaaten.
Überwachung der operativen und technischen Anwendung des GEAS, sodass die Mitgliedstaaten bei der Steigerung der Effizienz ihrer Asyl- und Aufnahmesysteme…
Die Agentur sollte in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und unbeschadet der Verantwortung der Kommission als Hüterin der Verträge die operative und…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des GEAS zu erleichtern und zu verbessern und die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des GEAS…
Das Überwachungsverfahren sollte in enger Zusammenarbeit mit dem betreffenden Mitgliedstaat — einschließlich, falls angezeigt, mit Ortsbesichtigungen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.