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Um in einer Situation Abhilfe zu schaffen, in der das Asyl- oder Aufnahmesystem eines Mitgliedstaats in einem Ausmaß unwirksam gemacht wird, das schwerwiegende Auswirkungen auf das Funktionieren des GEAS hervorruft, und einem unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt ist, der außergewöhnlich schwere und dringende Anforderungen an dieses System stellt, und in der der betreffende Mitgliedstaat nicht hinreichend tätig wird, um diesem Druck gerecht zu werden, oder der betreffende Mitgliedstaat den Empfehlungen der Kommission im Anschluss an ein Überwachungsverfahren nicht nachkommt, da er beispielsweise keine operative und technische Unterstützung anfordert oder sein Einverständnis zu einem Vorschlag der Agentur für eine solche Unterstützung nicht erteilt, sollte die Kommission dem Rat einen Durchführungsrechtsakt vorschlagen können, in dem die von der Agentur zu ergreifenden Maßnahmen aufgeführt werden und der betreffende Mitgliedstaat aufgefordert wird, bei der Umsetzung dieser Maßnahmen mit der Agentur zusammenzuarbeiten. Die Befugnis für den Erlass eines solchen Durchführungsrechtsakts sollte aufgrund des möglicherweise politisch heiklen Charakters der zu beschließenden Maßnahmen und der etwaigen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Aufgaben der nationalen Behörden dem Rat übertragen werden. Die Agentur sollte auf der Grundlage eines Durchführungsrechtsakts des Rates zur Unterstützung eines Mitgliedstaats eingreifen können, wenn dessen Asyl- oder Aufnahmesystem so unwirksam geworden ist, dass schwerwiegende Auswirkungen auf das Funktionieren des GEAS hervorgerufen werden. Ein solches Eingreifen der Agentur sollte ein von der Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren unberührt lassen.
Der Rat kann auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission nach Artikel 15 Absatz 7 umgehend einen Beschluss in Form eines Durchführungsrechtsakts erlassen,…
Wenn ein Mitgliedstaat die in den Empfehlungen der Agentur gemäß Absatz 4 dargelegten Maßnahmen nicht innerhalb der festgelegten Frist umsetzt und dies…
Wenn der betreffende Mitgliedstaat die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der vom Verwaltungsrat angenommenen Empfehlungen nicht innerhalb der festgelegten…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des GEAS zu erleichtern und zu verbessern und die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des GEAS…
Die Agentur sollte in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und unbeschadet der Verantwortung der Kommission als Hüterin der Verträge die operative und…
In Fällen, in denen die Wirksamkeit der Außengrenzkontrollen so weit reduziert ist, dass das Funktionieren des Schengen-Raums gefährdet ist, entweder weil ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.