Erwägungsgrund 16 32021R2303
Die Agentur sollte dafür Sorge tragen, dass die Informationen über einschlägige Drittstaaten auf Unionsebene strukturierter, aktueller und straffer erstellt werden. Die Agentur sollte einschlägige Informationen sammeln und Berichte mit Länderinformationen erstellen. Zu diesem Zweck sollte die Agentur europäische Netze für Drittstaatsinformationen errichten und verwalten, damit Überschneidungen vermieden werden und Synergien mit nationalen Berichten geschaffen werden. Es ist erforderlich, dass sich die Drittstaatsinformationen unter anderem auf die politische, religiöse und sicherheitsbezogene Lage sowie auf Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und Misshandlungen, in dem betreffenden Drittstaat erstrecken.