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Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates findet Anwendung auf die nach Maßgabe dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die benannten…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen nationalen…
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates findet Anwendung auf die in Anwendung dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung…
Die Auslegung und Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten sollte der Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU)…
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 erfolgende Verarbeitung…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.