Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates findet Anwendung auf die in Anwendung dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten, es sei denn, diese Verarbeitung erfolgt durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Unbeschadet spezifischerer Vorschriften in der vorliegenden Verordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte die Verordnung (EU) 2016/679 des…
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 erfolgende Verarbeitung…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates findet Anwendung auf die nach Maßgabe dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung…
Die Verordnung (EU) 2016/679 findet Anwendung auf die nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten durch die…
Unbeschadet spezifischerer Vorschriften in der vorliegenden Verordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte die Verordnung (EU) 2016/679…
Unbeschadet spezifischerer Vorschriften in der vorliegenden Verordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte die Verordnung (EU) 2016/679…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.