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Um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung, Entwicklung und Umsetzung von Reformen in allen wichtigen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen zu unterstützen, sollte die Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats auch künftig in einer großen Spannbreite von Politikfeldern technische Unterstützung leisten, beispielsweise in Bereichen im Zusammenhang mit der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und Vermögenswerte, institutionellen und administrativen Reformen, Justizreformen, Rahmenbedingungen für Unternehmen, dem Finanzsektor und der Verbesserung des Finanzwissens, den Märkten für Produkte und Dienstleistungen sowie den Arbeitsmärkten, allgemeiner und beruflicher Bildung, der Gleichstellung der Geschlechter, nachhaltiger Entwicklung, dem Gesundheitswesen, sozialer Sicherheit und Pflege sowie der Früherkennung und den Fähigkeiten für eine abgestimmte Reaktion. Besonderes Gewicht sollte auf Maßnahmen zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels gelegt werden. Mit dem Instrument sollten außerdem Vorbereitungen für eine Mitgliedschaft im Euro-Währungsgebiet unterstützt werden.
Technische Unterstützung sollte auf Antrag bereitgestellt werden, um die Durchführung von auf Initiative von Mitgliedstaaten eingeleiteten Reformen, von…
Die Unterstützung im Rahmen des Programms sollte von der Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats in Bereichen geleistet werden, die im Zusammenhang mit…
Die Mitgliedstaaten nehmen zunehmend technische Unterstützung im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen in Anspruch. Deshalb sollte im Wege…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission im Rahmen des Programms um Unterstützung bei der Durchführung von Reformen im Zusammenhang mit der…
Das allgemeine Ziel des Instruments sollte darin bestehen, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern, indem die…
Es sollte möglich sein, strategische Investitionen, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse, im Rahmen eines beliebigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.