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Um Synergien zwischen der Fazilität, dem Programm InvestEU, eingeführt durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 (im Folgenden „InvestEU-Verordnung“) und dem durch die Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Instrument für technische Unterstützung zu fördern, könnten die Aufbau- und Resilienzpläne im Einklang mit dieser Verordnung bis zu einer bestimmten Obergrenze Beiträge zu den Mitgliedstaaten-Komponenten im Rahmen des Programms InvestEU und des Instruments für technische Unterstützung enthalten.
Die Mitgliedstaaten können vorschlagen, die Zahlungen für zusätzliche technische Unterstützung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/240 als geschätzte…
Unterstützung der Kombination mit Finanzhilfen oder Finanzierungsinstrumenten, die aus dem Unionshaushalt oder aus anderen Quellen finanziert werden, um…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates und in den Grenzen der darin zugewiesenen Mittel sollten Aufbau- und Resilienzmaßnahmen im Rahmen des…
Mit Blick auf die Kostenwirksamkeit sollten im Rahmen des Programms mögliche Synergien mit anderen Maßnahmen der Union in verwandten Bereichen, etwa mit dem…
Das Programm „InvestEU“ sollte, falls zweckmäßig, zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und der…
Technische Unterstützung sollte auf Antrag bereitgestellt werden, um die Durchführung von auf Initiative von Mitgliedstaaten eingeleiteten Reformen, von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.