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Im Hinblick auf die Vorbereitung und Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten sollte der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters den Stand bei Aufbau, Resilienz und Anpassungsfähigkeit in der Union erörtern können. Diese Diskussion sollte sich auf die strategischen und analytischen Informationen stützen, die der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters zur Verfügung stehen, sowie, falls verfügbar, auf Informationen über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne in den Vorjahren.
Bei der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans und der Festlegung des dem betreffenden Mitgliedstaat zuzuweisenden Betrags berücksichtigt die Kommission die…
Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments kann die Kommission auffordern, im Rahmen des in Artikel 26 genannten Dialogs über Aufbau und Resilienz…
eine Erläuterung, wie der Aufbau- und Resilienzplan zur wirksamen Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den relevanten…
Zur Gewährleistung einer wirksamen Überwachung der Umsetzung sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zweimal jährlich über die…
Mit Blick auf die nationale Eigenverantwortung und um sicherzustellen, dass der Schwerpunkt auf zweckdienlichen Reformen und Investitionen liegt, sollten die…
Die Kommission sollte den von jedem Mitgliedstaat vorgeschlagenen Aufbau- und Resilienzplan bewerten und in enger Zusammenarbeit mit dem betreffenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.