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Um für einen sinnvollen finanziellen Beitrag zu sorgen, der dem tatsächlichen Bedarf der Mitgliedstaaten zur Durchführung und Vollendung der im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Reformen und Investitionen entspricht, sollte ein maximaler finanzieller Beitrag festgelegt werden, der den Mitgliedstaaten im Rahmen der Fazilität in Form einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung zur Verfügung steht. 70 % dieses maximalen finanziellen Betrags sollten auf der Grundlage der Bevölkerung, des umgekehrten BIP pro Kopf und der relativen Arbeitslosenquote jedes Mitgliedstaats berechnet werden. 30 % dieses maximalen finanziellen Betrags sollten auf der Grundlage der Bevölkerung, des umgekehrten BIP pro Kopf sowie zu gleichen Teilen der Veränderung des realen BIP im Jahr 2020 und der kumulierten Veränderung des realen BIP im Zeitraum 2020–2021 berechnet werden, basierend auf den Herbstprognosen 2020 der Kommission für die zum Zeitpunkt der Berechnung nicht verfügbaren Daten, die bis zum 30. Juni 2022 mit den tatsächlichen Werten aktualisiert werden müssen.
für 30 % des in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a genannten Betrags, umgerechnet in jeweilige Preise, auf der Grundlage der Bevölkerung und des umgekehrten BIP pro…
Der finanzielle Beitrag nach Absatz 2 wird auf der Grundlage der geschätzten Gesamtkosten des von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgeschlagenen Aufbau- und…
Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission sollte der Rat im Wege eines Durchführungsbeschlusses die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans billigen;…
In diesem Anhang wird die Methodik zur Berechnung des maximalen finanziellen Beitrags pro Mitgliedstaat gemäß Artikel 11 festgelegt. Dabei werden in Bezug auf…
Der Antrag auf Unterstützung in Form eines Darlehens sollte mit dem höheren Finanzbedarf im Zusammenhang mit zusätzlichen Reformen und Investitionen im Rahmen…
Damit die finanzielle Unterstützung in den ersten Jahren nach der COVID-19-Krise erfolgt und die Kompatibilität mit den für diese Fazilität verfügbaren Mitteln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.