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Nach der Verordnung (EG) Nr. 2531/98 und der Verordnung (EG) Nr. 2532/98 hat die EZB das Recht, bei Verstößen gegen die statistischen Berichtspflichten, einschließlich der Nichteinhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Mindestreservepflicht, Sanktionen zu verhängen.
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 hat die EZB das Recht, Berichtspflichtige, die ihren statistischen Berichtspflichten nach Maßgabe von…
Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 sieht vor, dass die EZB das Recht hat, gegenüber Berichtspflichtigem, die ihre statistischen…
Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 sieht vor, dass die EZB das Recht hat, gegen Berichtspflichtige, die ihre statistische Berichtspflichten nach…
Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 sieht vor, dass die EZB das Recht hat, gegenüber Berichtspflichtigen, die die in EZB-Verordnungen oder…
Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 sieht vor, dass die EZB das Recht hat, Berichtspflichtige, die ihren statistischen Berichtspflichten nach…
Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 kann die Europäische Zentralbank (EZB) Sanktionen gegen Berichtspflichtige verhängen, wenn sie ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.