Art. 2 32022R2419VERORDNUNG (EU) 2022/2419 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 6. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/378 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2021/1) (EZB/2022/43)
Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 21. Dezember 2022.
Art. 19 32021R0267VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 6. März 2021. Die Artikel 2 Absatz 9,…
Art. 5 32021R2278VERORDNUNG (EU) 2021/2278 DES RATES vom 20. Dezember 2021 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.
Art. 5 32021R2283VERORDNUNG (EU) 2021/2283 DES RATES vom 20. Dezember 2021 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.
Art. 2 32021R0979VERORDNUNG (EU) 2021/979 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2021 zur Änderung der Anhänge VII bis XI der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 8. Januar 2022.