Erwägungsgrund 23 32019R0979
Die jeweils zuständigen Behörden sollten den Prospekt und begleitende Daten zeitnah über das Notifizierungsportal zusammen mit einer Bestätigung, dass der Prospekt gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellt wurde, erhalten. Die ESMA sollte sicherstellen, dass das Notifizierungsportal die Sicherheit und Integrität der zwischen den zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen wahrt. Die Übermittlung dieser Daten bleibt Aufgabe der zuständigen Behörden. Um ein reibungsloses und zeitnahes Funktionieren des Notifizierungsportals zu ermöglichen, müssen die begleitenden Daten, die in das Notifizierungsportal hochzuladen sind, spezifiziert werden.