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Die im Rahmen des Programms „Zoll 2020“ angewendeten Maßnahmen haben sich als geeignet erwiesen und sollten daher beibehalten werden. Im Interesse einer besseren Erreichung der Ziele des Programms sollte für mehr Einfachheit und Flexibilität bei seiner Durchführung gesorgt werden; deshalb sollten lediglich allgemeine Kategorien von Maßnahmen festgelegt und durch eine Liste mit Beispielen für konkrete Tätigkeiten ergänzt werden. Durch Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau sollte das Programm auch die Übernahme und wirksame Nutzung von Innovationen fördern und unterstützen, um die Fähigkeiten zur Umsetzung der Kernprioritäten des Zolls weiter zu verbessern. Die im Rahmen dieses Programms finanzierten Maßnahmen sollten beendet oder im Hinblick auf die Steigerung ihrer Wirksamkeit und Relevanz angepasst werden, wenn sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt als unzureichend erweisen.
Maßnahmen zur Ergänzung oder Unterstützung der Maßnahmen, die der Umsetzung der Ziele gemäß der Zollkontrollausrüstungsinstrumentverordnung dienen, kommen…
Die im Rahmen des Programms „Fiscalis 2020“ angewandten Maßnahmen haben sich als geeignet erwiesen und sollten daher beibehalten werden. Um im Interesse einer…
Die im Rahmen der Vorgängerprogramme und früheren Haushaltslinien durchgeführten Maßnahmen haben sich als geeignet erwiesen und sollten daher beibehalten…
Das mit der Verordnung (EU) Nr. 1294/2013 eingerichtete Programm „Zoll 2020“ und dessen Vorläuferprogramme haben erheblich dazu beigetragen, die Zusammenarbeit…
Mit der Verordnung (EU) 2021/444 des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Programm „Zoll“ für die Zusammenarbeit im Zollwesen (im Folgenden „Programm…
Das Programm „Fiscalis 2020“ bietet den Mitgliedstaaten einen Unionsrahmen, in dem die Zusammenarbeit entwickelt werden kann. Dieser Rahmen ist kostenwirksamer,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.