Erwägungsgrund 11 32021R1077
Deshalb sollte der Fonds als umfassender Rahmen für finanzielle Hilfe durch die Union im Bereich Grenzverwaltung eingerichtet werden, der aus dem mit dieser Verordnung geschaffenen Instrument für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung (im Folgenden „Instrument“) und dem mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumspolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung geschaffenen Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumspolitik besteht.