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Jeder Politikbereich sollte aus zwei Komponenten bestehen: einer EU-Komponente und einer Mitgliedstaaten-Komponente. Die EU-Komponente sollte unionsweitem Marktversagen und unionsweiten suboptimalen Investitionsbedingungen oder Marktversagen und suboptimalen Investitionsbedingungen in einzelnen Mitgliedstaaten in angemessener Weise entgegenwirken. Die geförderten Maßnahmen sollten einen klaren europäischen Mehrwert aufweisen. Die Mitgliedstaaten-Komponente sollte den Mitgliedstaaten sowie regionalen Gebietskörperschaften über den jeweiligen Mitgliedstaat die Möglichkeit geben, einen Teil ihrer Fondsmittel, die der geteilten Mittelverwaltung unterliegen, für die Dotierung der EU-Garantie bereitzustellen und die EU-Garantie für Finanzierungen oder Investitionen einzusetzen, um einem spezifischen Marktversagen oder suboptimalen Investitionsbedingungen in ihrem eigenen Hoheitsgebiet gemäß der Beitragsvereinbarung – auch in benachteiligten und abgelegenen Gebieten wie den Gebieten der Union in äußerster Randlage – entgegenzuwirken und dadurch zur Erreichung der Ziele der unter die geteilte Mittelverwaltung fallenden Fonds beizutragen. Die Mitgliedstaaten-Komponente sollte den Mitgliedstaaten zudem die Möglichkeit geben, andere zusätzliche Beträge, einschließlich der gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 zur Verfügung gestellten Beträge, für die Dotierung der EU-Garantie bereitzustellen und die EU-Garantie für Finanzierungen oder Investitionen für in der Beitragsvereinbarung festgelegte Zwecke einzusetzen, zu denen in bestimmten Fällen auch die Zwecke von Maßnahmen im Rahmen eines Aufbau- und Resilienzplans gehören sollten. Dadurch könnte unter anderem eine Kapitalunterstützung für KMU, die durch die COVID-19-Krise beeinträchtigt wurden und sich Ende 2019 aus beihilferechtlicher Sicht noch nicht in Schwierigkeiten befanden, ermöglicht werden. Durch die aus dem Fonds „InvestEU“ durch die EU-Komponente oder die Mitgliedstaaten-Komponente unterstützten Maßnahmen sollten private Finanzierungen nicht dupliziert oder verdrängt werden und sollte der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verfälscht werden.
Jeder in Artikel 8 Absatz 1 genannte Politikbereich besteht aus zwei Komponenten: einer EU-Komponente und einer Mitgliedstaaten-Komponente. Diese Komponenten…
Die Mitgliedstaaten-Komponente sollte gezielt so ausgestaltet werden, dass Fondsmittel, die unter die geteilte Mittelverwaltung fallen, oder andere zusätzliche…
Die politischen Ziele des Programms sollten auch durch Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien im Rahmen des durch das Programm „InvestEU“ vorgesehenen…
Das politische Ziel des Fonds sollte auch mithilfe von Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien im Rahmen der Politikbereiche des durch die Verordnung…
Angesichts der Notwendigkeit, die Investitionslücke im Agrarsektor der Union zu schließen und prioritären Gruppen, insbesondere Junglandwirten und neuen…
Bei Finanzprodukten, die aus dem Fonds „InvestEU“ unterstützt werden, können von den Mitgliedstaaten kontrollierte Mittel, einschließlich Mitteln aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.