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Der Fonds „InvestEU“ sollte – insbesondere in Anbetracht der positiven Auswirkungen einer derartigen Öffnung auf die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten – Drittländern, die Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation, beitretende Länder, Bewerberländer, potenzielle Bewerberländer, unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallende Länder oder andere Länder sind, für Beiträge offenstehen, wobei die zwischen der Union und diesen Ländern vereinbarten Bedingungen einzuhalten sind. So sollte die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ländern, falls angezeigt, insbesondere in den Bereichen Forschung und Innovation sowie KMU fortgesetzt werden können.
beitretende Staaten, Bewerberländer und mögliche Bewerberländer, nach Maßgabe der in den jeweiligen Rahmenabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrats oder in…
Bei der Konzeption des Fonds „InvestEU“ wurde eine Reihe wichtiger Vorkehrungen zum Schutz des Wettbewerbs vorgesehen, wie etwa die Anforderung, dass der Fonds…
Um den Beitrittsprozess und die Assoziierung von Drittländern zu unterstützen, sollte die Teilnahme am Programm beitretenden Ländern, Kandidatenländern sowie…
Um den Beitrittsprozess und die Assoziierung von Drittländern zu unterstützen, sollte die Teilnahme am Programm, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen,…
An dem Programm sollten Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, teilnehmen können. Zudem…
Der Fonds „InvestEU“ sollte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozioökonomischen Konvergenz und Kohäsion der Union, auch in den Bereichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.