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Mit Blick auf die Wahrung der Integration und der Funktionsfähigkeit des Programms sollte die Kommission bis zur Einsetzung der Leitungsgremien neben der Stellungnahme der EIB-Gruppe bei Bedarf die Stellungnahmen weiterer potenzieller Durchführungspartner zu den Investitionsleitlinien, zum EU-Klimaverfolgungssystem und zu Leitfäden und gemeinsamen Methoden zur Nachhaltigkeitsprüfung einholen; danach sollte die Einbeziehung der Durchführungspartner im Rahmen des Beratungsausschusses und des Lenkungsausschusses des Programms „InvestEU“ erfolgen.
gemeinsam mit potenziellen Durchführungspartnern zu den Investitionsleitlinien gemäß Artikel 8 Absatz 9 beiträgt und außerdem einen Beitrag zur Ausarbeitung der…
Der Beratungsausschuss und die Vertreter der Mitgliedstaaten, die in der in Absatz 6 genannten Formation zusammentreten, können Empfehlungen für den…
Investitionsprojekte, die in erheblichem Umfang von der Union unterstützt werden, insbesondere im Bereich Infrastruktur, sollten vom Durchführungspartner…
Bei der Auswahl der Durchführungspartner für den Einsatz des Fonds „InvestEU“ sollte die Kommission berücksichtigen, inwieweit sie in der Lage sind, die Ziele…
Die InvestEU-Beratungsplattform sollte von der Kommission mit der EIB-Gruppe als Hauptpartner eingerichtet werden und auf den im Rahmen der europäischen…
Der Beitrag des Fonds „InvestEU“ zur Verwirklichung des Klimaschutzziels der EU wird im Rahmen eines von der Kommission in Zusammenarbeit mit potenziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.