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Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Endnutzer ihre Risiken wirksam absichern können, um die Solidität ihrer Bilanzen zu wahren. Im Abschlussbericht des Hochrangigen Forums zur Kapitalmarktunion wurde festgestellt, dass sich ein zu konservativer Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko („Standardised Approach for Counterparty Credit Risk“, im Folgenden „SA-CCR“) nachteilig auf die Verfügbarkeit und die Kosten der finanziellen Absicherung für die Endnutzer auswirken könnte. Die Kommission sollte in diesem Zusammenhang die Kalibrierung des SA-CCR bis zum 30. Juni 2021 unter gebührender Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankensektors und der Wirtschaft der EU, der gleichen Rahmenbedingungen auf internationaler Ebene sowie sämtlicher Entwicklungen bei internationalen Standards und in internationalen Foren überprüfen.
Bei diesen standardisierten Ansätzen werden jedoch die risikomindernden Eigenschaften von Sicherheiten in den Risikopositionen nicht angemessen anerkannt. Die…
Der COVID‐19‐Ausbruch hat die Wirtschaftssysteme der Mitgliedstaaten massiv erschüttert. Er erfordert daher kollektive Beiträge durch Mitgliedstaaten in Form…
Um die schweren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schocks zu überwinden, die die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten zusätzlich unter Druck gesetzt und den…
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben sich Hinweise darauf ergeben, dass sich die Möglichkeit, bestimmte Risikopositionen gegenüber Zentralbanken…
Es ist davon auszugehen, dass der Ausschluss bestimmter Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429a…
Die Kommission sollte bis zum 21. Juli 2022 die Anwendung dieser Verordnung überprüfen und insbesondere bewerten, ob die Offenlegungsvorschriften für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.