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Bei dem synthetischen Zinsüberschuss handelt es sich um ein üblicherweise bei der Verbriefung bestimmter Anlageklassen für Originatoren und Anleger verwendetes Verfahren zur Senkung der Kosten der Besicherung bzw. der Risikoexposition. Es sollte eine spezielle aufsichtsrechtliche Behandlung des synthetischen Zinsüberschusses festgelegt werden, damit der synthetische Zinsüberschuss nicht für Aufsichtsarbitrage genutzt werden kann. Eine Aufsichtsarbitrage liegt in diesem Zusammenhang dann vor, wenn ein Originator eine Bonitätsverbesserung der von Sicherungsgebern gehaltenen Verbriefungspositionen vornimmt, indem er bestimmte Beträge zur Deckung der Verluste der verbrieften Risikopositionen, die während der Laufzeit der Transaktion entstehen, vertraglich festlegt, und wenn solche Beträge, die die Gewinn- und Verlustrechnung des Originators in ähnlicher Weise belasten wie eine Garantie ohne Sicherheitsleistung, nicht risikogewichtet sind.
Bei bestimmten Arten von Transaktionen ist ein synthetischer Zinsüberschuss weit verbreitet und ist sowohl für Anleger als auch für Originatoren ein hilfreicher…
„synthetischer Zinsüberschuss“ (synthetic excess spread) den vom Originator gemäß der Unterlagen einer synthetischen Verbriefung zur Deckung von Verlusten aus…
„synthetischer Zinsüberschuss“ (synthetic excess spread) den vom Originator gemäß der Unterlagen einer synthetischen Verbriefung zur Deckung von Verlusten aus…
Der Originator kann sich zu synthetischem Zinsüberschuss verpflichten, der zur Bonitätsverbesserung für Anleger zur Verfügung steht, wenn alle folgenden…
Zur Sicherstellung einer harmonisierten Bestimmung des Risikopositionswerts synthetischer Zinsüberschüsse sollte die EBA mit der Ausarbeitung von Entwürfen…
Die Kommission sollte im Rahmen ihres Berichts über den Aufsichtsrahmen für Verbriefungen auch die neue aufsichtsrechtliche Behandlung von synthetischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.