Erwägungsgrund 10 32021R0023
Aufbauend auf dem Ansatz für die Sanierung und Abwicklung von Banken sollten die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden darauf vorbereitet sein, Situationen im Zusammenhang mit ausfallenden CCPs zu bewältigen, und über angemessene Instrumente verfügen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktionen und Geschäftsmodelle weisen Banken und CCPs jedoch unterschiedliche inhärente Risiken auf. Daher sind für Ausfälle von CCPs, die durch den Ausfall von Clearingmitgliedern der CCP oder durch Nichtausfallereignisse bedingt sind, besondere Instrumente und Befugnisse notwendig.