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Zur Sicherstellung einer harmonisierten Bestimmung des Risikopositionswerts synthetischer Zinsüberschüsse sollte die EBA mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards beauftragt werden. Diese technischen Regulierungsstandards sollten in Kraft sein, bevor die neue aufsichtsrechtliche Behandlung anwendbar wird. Den Instituten sollte ausreichend Zeit zur Anwendung der neuen aufsichtsrechtlichen Behandlung von synthetischen Zinsüberschüssen eingeräumt werden, damit der Markt für synthetische Verbriefungen nicht gestört wird.
Die EBA arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der ESMA und den Mitgliedern des ESZB Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen die Einzelheiten der…
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen eine standardisierte Methode, die die Institute zur Beurteilung der in Absatz 1 dieses…
Um in Fällen, in denen die entsprechenden institutsinternen Risikomesssysteme nicht zufriedenstellend sind, die Berechnung des Zinsänderungsrisikos bei…
Die Kommission sollte im Rahmen ihres Berichts über den Aufsichtsrahmen für Verbriefungen auch die neue aufsichtsrechtliche Behandlung von synthetischen…
Bei dem synthetischen Zinsüberschuss handelt es sich um ein üblicherweise bei der Verbriefung bestimmter Anlageklassen für Originatoren und Anleger verwendetes…
Technische Standards für Finanzdienstleistungen sollten eine kohärente Harmonisierung und einen unionsweit angemessenen Schutz von Einlegern, Anlegern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.