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Am 9. März 2018 gab der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur gemäß Artikel 70 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eine Stellungnahme zu dem Dossier nach Anhang XV ab. In dieser Stellungnahme schloss sich der RAC der Schlussfolgerung der Agentur an, wonach die Aufnahme von verschossener Bleimunition durch Wasservögel toxikologische Auswirkungen habe und zum Tode führen könne. In Bezug auf die menschliche Gesundheit kam der RAC zu dem Schluss, dass Blei sehr giftig ist und dass weder für die Auswirkungen auf die Entwicklung des Nervensystems bei Kindern noch für Blutdruck oder Niereneffekte bei Erwachsenen ein Schwellenwert festgelegt wurde, sodass davon auszugehen ist, dass jede Bleiexposition ein Risiko darstellt. Gemäß der Schlussfolgerung des RAC stellt die vorgeschlagene Beschränkung eine geeignete unionsweite Maßnahme zur Bewältigung der festgestellten Risiken dar.
Die Zahl der Wasservögel, die in der Union schätzungsweise jährlich an Bleivergiftungen sterben, liegt bei etwa einer Million. Die Verwendung von Blei in…
In seiner Stellungnahme vom 10. März 2011 vertrat der Ausschuss für Risikobeurteilung („RAC“) die Auffassung, dass die EU-weite Maßnahme, die im Hinblick auf…
Am 21. Juni 2017 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV , in dem vorgeschlagen wurde, die Verwendung von Blei und seiner Verbindungen in…
Darüber hinaus stimmten der RAC und der SEAC in ihren Stellungnahmen zum Dossier nach Anhang XV über die Verwendung von Blei in Jagdmunition in Feuchtgebieten…
Am 3. März 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV…
Im September 2018 veröffentlichte die Agentur die Ergebnisse eines Untersuchungsberichts , in dem die verfügbaren Informationen über die verschiedenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.