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Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von Alternativen ist die Kommission der Auffassung, dass das Verschießen von bleihaltiger Jagdmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten ein nicht hinnehmbares Risiko für die Umwelt und ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, das unionsweit angegangen werden muss. Es ist daher angezeigt, das Verschießen von bleihaltiger Jagdmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten zu beschränken.
Angesichts der beschriebenen Schwierigkeiten, der Notwendigkeit einer nicht nur wirksamen, sondern für die Jagdgemeinschaft insgesamt auch einfach und fair…
Angesichts der Vorteile für die Durchsetzbarkeit und der Wirksamkeit der Beschränkung, die sich daraus ergeben, dass Jäger nicht beim tatsächlichen Verschießen…
Am 21. Juni 2017 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV , in dem vorgeschlagen wurde, die Verwendung von Blei und seiner Verbindungen in…
Darüber hinaus stimmten der RAC und der SEAC in ihren Stellungnahmen zum Dossier nach Anhang XV über die Verwendung von Blei in Jagdmunition in Feuchtgebieten…
Da Munition in der Regel nicht speziell oder ausschließlich für die Verwendung in Feuchtgebieten oder in deren Umgebung konzipiert oder in Verkehr gebracht…
Im September 2018 veröffentlichte die Agentur die Ergebnisse eines Untersuchungsberichts , in dem die verfügbaren Informationen über die verschiedenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.