Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 21. Juni 2017 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV , in dem vorgeschlagen wurde, die Verwendung von Blei und seiner Verbindungen in Jagdmunition zur Verwendung in Feuchtgebieten oder in Fällen zu beschränken, in denen die verschossene Munition in einem Feuchtgebiet landen würde. Die Agentur schlug ferner vor, in Feuchtgebieten den Besitz von Munition mit einem Bleigehalt von mindestens 1 % („bleihaltige Jagdmunition“) zu beschränken, um die vorgeschlagene Beschränkung der Verwendung von bleihaltiger Jagdmunition besser durchsetzen zu können. Die Agentur kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Blei in Jagdmunition in Feuchtgebieten das Risiko birgt, dass Wasservögel verschossene bleihaltige Munition aufnehmen, was toxikologische Auswirkungen hat und zum Tode führen kann.
Im September 2018 veröffentlichte die Agentur die Ergebnisse eines Untersuchungsberichts , in dem die verfügbaren Informationen über die verschiedenen…
Am 3. Dezember 2015 forderte die Kommission die Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden die „Agentur“) gemäß Artikel 69 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Darüber hinaus stimmten der RAC und der SEAC in ihren Stellungnahmen zum Dossier nach Anhang XV über die Verwendung von Blei in Jagdmunition in Feuchtgebieten…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von…
Da Munition in der Regel nicht speziell oder ausschließlich für die Verwendung in Feuchtgebieten oder in deren Umgebung konzipiert oder in Verkehr gebracht…
In den meisten Mitgliedstaaten gibt es Bestimmungen, die die Verwendung von Blei in Jagdmunition in Feuchtgebieten untersagen oder einschränken, aber durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.