Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Union und 23 Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA). Nach Nummer 4.1.4 des Aktionsplans im Anhang zum AEWA sind die Vertragsparteien verpflichtet, die Verwendung bleihaltiger Jagdmunition bei der Jagd in Feuchtgebieten so bald wie möglich stufenweise nach einem selbsterstellten, veröffentlichten Zeitplan zu verbieten.
In den meisten Mitgliedstaaten gibt es Bestimmungen, die die Verwendung von Blei in Jagdmunition in Feuchtgebieten untersagen oder einschränken, aber durch die…
Angesichts der beschriebenen Schwierigkeiten, der Notwendigkeit einer nicht nur wirksamen, sondern für die Jagdgemeinschaft insgesamt auch einfach und fair…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von…
Der SEAC war der Auffassung, dass eine kürzere Frist als die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen drei Jahre für die Mitgliedstaaten, in denen die…
Am 21. Juni 2017 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV , in dem vorgeschlagen wurde, die Verwendung von Blei und seiner Verbindungen in…
Als Vertragspartei des mit dem Beschluss 82/72/EWG des Rates genehmigten Übereinkommens zur Erhaltung der europäischen freilebenden Tiere und wildwachsenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.