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Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates messen die Mitgliedstaaten dem Schutz der Feuchtgebiete und ganz besonders der international bedeutsamen Feuchtgebiete bei der Ergreifung von Schutzmaßnahmen hinsichtlich regelmäßig auftretender Zugvogelarten besondere Bedeutung bei.
Europäische VogelschutzgebieteGebiete im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.…
Um den strengen Schutz empfindlicher Meerestiere wie Meeressäugetiere, Seevögel und Meeresreptilien gemäß den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG zu…
Die Einrichtung von geschützten Meeresgebieten einschließlich von Gebieten, die im Rahmen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der…
Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , die Richtlinie 92/43/EWG des Rates und die Richtlinie 2008/56/EG werden den…
Bei den im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten wildlebenden Vogelarten handelt es sich zum großen Teil um Zugvogelarten. Diese Arten stellen ein gemeinsames…
Die Eignungsprüfung der Naturschutzvorschriften der EU (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie), d. h. der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.