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Da Munition in der Regel nicht speziell oder ausschließlich für die Verwendung in Feuchtgebieten oder in deren Umgebung konzipiert oder in Verkehr gebracht wird, würde sich eine Beschränkung des Inverkehrbringens von Blei in Jagdmunition auf die Jagd in allen Gebieten auswirken. Daher sollte die Beschränkung auf das Verschießen und das Mitführen von bleihaltiger Jagdmunition begrenzt werden.
Da es in der Praxis schwierig ist, nachzuweisen, welche besondere Art der Jagd eine Person, die bleihaltige Jagdmunition mitführt, beabsichtigt, ist es…
Eine Beschränkung des Mitführens bleihaltiger Jagdmunition sollte jedoch speziell für das Mitführen während der Jagd und weniger für das Mitführen in anderen…
Angesichts der Vorteile für die Durchsetzbarkeit und der Wirksamkeit der Beschränkung, die sich daraus ergeben, dass Jäger nicht beim tatsächlichen Verschießen…
Am 21. Juni 2017 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV , in dem vorgeschlagen wurde, die Verwendung von Blei und seiner Verbindungen in…
Da es für die mit der Durchsetzung befassten Behörden schwierig ist, Jäger beim tatsächlichen Verschießen von Munition anzutreffen, sollte die Beschränkung auch…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.