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Angesichts der Vorteile für die Durchsetzbarkeit und der Wirksamkeit der Beschränkung, die sich daraus ergeben, dass Jäger nicht beim tatsächlichen Verschießen bleihaltiger Jagdmunition beobachtet werden müssen, hält es die Kommission für angemessen, die Beschränkung des Mitführens bleihaltiger Jagdmunition nicht nur auf das Mitführen in Feuchtgebieten, sondern auch auf das Mitführen in der festen Pufferzone um Feuchtgebiete herum anzuwenden.
Eine Beschränkung des Mitführens bleihaltiger Jagdmunition sollte jedoch speziell für das Mitführen während der Jagd und weniger für das Mitführen in anderen…
In Bezug auf den geografischen Geltungsbereich schlug die Agentur vor, dass die Beschränkung für das Verschießen bleihaltiger Jagdmunition nicht nur in…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von…
Angesichts der beschriebenen Schwierigkeiten, der Notwendigkeit einer nicht nur wirksamen, sondern für die Jagdgemeinschaft insgesamt auch einfach und fair…
Da Munition in der Regel nicht speziell oder ausschließlich für die Verwendung in Feuchtgebieten oder in deren Umgebung konzipiert oder in Verkehr gebracht…
Da es in der Praxis schwierig ist, nachzuweisen, welche besondere Art der Jagd eine Person, die bleihaltige Jagdmunition mitführt, beabsichtigt, ist es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.