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In einigen Mitgliedstaaten kann die mit dieser Verordnung eingeführte Beschränkung aufgrund der besonderen geografischen Gegebenheiten in diesen Mitgliedstaaten mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sein. Für Mitgliedstaaten mit einem erheblichen Anteil an Feuchtgebieten in ihrem Hoheitsgebiet könnte ein Verbot des Verschießens und des Mitführens bleihaltiger Jagdmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten in der Praxis eine ähnliche Wirkung haben wie ein vollständiges Jagdverbot im gesamten Hoheitsgebiet, da Jäger aller Art sich fast unweigerlich häufig in Feuchtgebieten oder in deren Nähe aufhalten würden. Darüber hinaus sind die Mittel, die für die Durchsetzung einer nur für Gebiete in oder in der Nähe von Feuchtgebieten geltenden Beschränkung aufzuwenden wären, unter Umständen nicht viel geringer und möglicherweise sogar größer als die Mittel, die für die Durchsetzung einer für ihr gesamtes Hoheitsgebiet geltenden Beschränkung erforderlich sind.
Angesichts der beschriebenen Schwierigkeiten, der Notwendigkeit einer nicht nur wirksamen, sondern für die Jagdgemeinschaft insgesamt auch einfach und fair…
Eine Beschränkung des Mitführens bleihaltiger Jagdmunition sollte jedoch speziell für das Mitführen während der Jagd und weniger für das Mitführen in anderen…
Angesichts der Vorteile für die Durchsetzbarkeit und der Wirksamkeit der Beschränkung, die sich daraus ergeben, dass Jäger nicht beim tatsächlichen Verschießen…
In den meisten Mitgliedstaaten gibt es Bestimmungen, die die Verwendung von Blei in Jagdmunition in Feuchtgebieten untersagen oder einschränken, aber durch die…
Da es in der Praxis schwierig ist, nachzuweisen, welche besondere Art der Jagd eine Person, die bleihaltige Jagdmunition mitführt, beabsichtigt, ist es…
Da Munition in der Regel nicht speziell oder ausschließlich für die Verwendung in Feuchtgebieten oder in deren Umgebung konzipiert oder in Verkehr gebracht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.