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Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum sieht die Zusammenarbeit in den Bereichen, die Bestandteil des Programms sind, zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, andererseits vor. Es sollte auch möglich sein, das Programm für die Teilnahme von beitretenden Ländern, Bewerberländern und potenziellen Bewerbern, Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik und anderen Drittländern zu öffnen. Darüber hinaus sollte das Programm im Bereich der europäischen Statistiken nach Maßgabe des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik der Schweiz offenstehen.
Die statistischen Stellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum…
An dem Programm sollten Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, teilnehmen können. Zudem…
Drittländer, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, können im Rahmen der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum…
Drittländer, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, können im Rahmen der Zusammenarbeit gemäß dem Abkommen über den Europäischen…
Drittländer, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, können im Rahmen der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im…
Drittländer, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, können im Rahmen der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.