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Der antragstellende Mitgliedstaat gibt die Methode an, nach der die Anzahl der entlassenen Arbeitnehmer und Selbstständigen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, zum Zwecke von Artikel 4 zu einem oder mehreren der folgenden Zeitpunkte berechnet wird: Erfolgt die Berechnung gemäß Absatz 1 Buchstabe a des vorliegenden Artikels, übermittelt der antragstellende Mitgliedstaat der Kommission noch vor Abschluss ihrer Bewertung zusätzliche Informationen über die tatsächliche Anzahl der vorgenommenen Entlassungen im Einklang mit Artikel 4.
dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates die beabsichtigten Massenentlassungen schriftlich bei der zuständigen Behörde anzeigt,
dem Zeitpunkt der individuellen Mitteilung der Entlassung des Arbeitnehmers oder der Beendigung des Beschäftigungsvertrags oder -verhältnisses durch den jeweiligen Arbeitgeber,
dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung oder des vertragsmäßigen Endes des Beschäftigungsvertrags oder -verhältnisses,
dem Zeitpunkt, an dem die Überlassung des Arbeitnehmers an ein entleihendes Unternehmen endet,
bei Selbstständigen dem Zeitpunkt, an dem die bisherige Erwerbstätigkeit aufgegeben wird, wobei sich dieser Zeitpunkt nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bestimmt.
Das Recht zur fristlosen Entlassung bleibt unberührt. Fristlose Entlassungen werden bei Berechnung der Mindestzahl der Entlassungen nach Absatz 1 nicht…
Die Entscheidungen der Agentur für Arbeit nach § 18 Abs. 1 und 2 trifft deren Geschäftsführung oder ein Ausschuß (Entscheidungsträger). Die Geschäftsführung…
Soweit die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem sie nach den Absätzen 1 und 2 zulässig sind, durchgeführt werden, bedarf es…
Für Betriebe, die zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr oder des Bundesministers für Post und Telekommunikation gehören, trifft, wenn mehr als…
In Artikel 5 Absatz 1 erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „Der antragstellende Mitgliedstaat gibt die Methode an, nach der die Anzahl der entlassenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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