Erwägungsgrund 4 32021R0691
Im Februar 2018 nahm die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt“ an. Darin wird betont, dass mit dem Unionshaushalt die einzigartige soziale Marktwirtschaft in Europa gefördert werden soll. Es ist von entscheidender Bedeutung, Beschäftigungschancen zu verbessern und qualifikationsbezogene Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung, der Automatisierung und dem Übergang hin zu einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Wirtschaft anzugehen, und dies unter vollständiger Einhaltung des Pariser Klimaschutzübereinkommens, das im Einklang mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossen wurde (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“). Haushaltsflexibilität wird ein wichtiger Grundsatz des in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegten Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 (im Folgenden „MFR 2021 bis 2027“) sein. Flexibilitätsmechanismen werden bestehen bleiben, damit die Union zügiger reagieren kann und damit gewährleistet ist, dass die Haushaltsmittel dort verwendet werden, wo sie am dringendsten nötig sind.