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Die Gesamtmittel für den Bereich „Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ des Programmbereichs „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR“ des Programms sollten mindestens 3,3 % des Gesamthaushalts des Programms betragen und sollten in erster Linie in den Ausweitungsländern niedergelassenen Rechtsträgernzugutekommen.
der Gesamtbetrag aus dem EFRE, dem Kohäsionsfonds, dem ELER und dem EMFF, der im Rahmen des Programms außerhalb des Programmgebiets durchgeführten Vorhaben…
Teil „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR“ mit den folgenden Programmbereichen:
Der Anteil des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" in dem Mitgliedstaat, der den in Absatz 2 genannten Vorschlag macht, darf nicht weniger als 35 %…
In Anbetracht der Dringlichkeit der Lage und des unmittelbaren Handlungsbedarfs in allen Mitgliedstaaten sollte der Prozentsatz der gemeinschaftlichen…
Der Anteil des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) in dem Mitgliedstaat, der den in Absatz 3 genannten Vorschlag macht, darf nicht…
Der Gesamtwert der in Anwendung dieses Kapitels gewährten Fördermittel der Gemeinschaft beträgt höchstens: — 75 % der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.