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Die Sicherheit des Programms beruht auf folgenden Grundsätzen:
Berücksichtigung der Erfahrungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit und Orientierung an deren bewährten Verfahren,
Anwendung der Sicherheitsvorschriften des Rates und der Kommission, die unter anderem eine Trennung zwischen operativen Funktionen und den mit der Akkreditierung verbundenen Funktionen vorsehen.
Die Sicherheitsakkreditierungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Programm werden im Einklang mit den in Artikel 37 Buchstaben a bis j der Verordnung (EU)…
2. Die Sicherheit in der Kommission stützt sich auf die Grundsätze Legalität, Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Verantwortlichkeit.
5. Diese allgemeinen Grundsätze der Informationssicherheit werden insbesondere angewendet auf:
Für das Programm gelten Artikel 38 — mit Ausnahme seines Absatz 2 Buchstaben c bis f und seines Absatzes 3 Buchstabe b — sowie Artikel 39 der Verordnung (EU)…
Die Sicherheitsakkreditierungstätigkeiten für alle Programmkomponenten erfolgen im Einklang mit den nachstehenden Grundsätzen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.