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Gegebenenfalls sollte die Kommission im Anschluss an die Risiko- und Bedrohungsanalyse eine Struktur für die Sicherheitsüberwachung festlegen. Diese Struktur für die Sicherheitsüberwachung sollte die Stelle sein, die die im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2021/698 erteilten Weisungen entgegennimmt. Im Fall von Galileo sollte es sich bei dieser Stelle um die Galileo-Sicherheitszentrale handeln. Mit Blick auf die Durchführung des Beschlusses (GASP) 2021/698 sollte sich die Rolle des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung darauf beschränken, dem Rat oder dem Hohen Vertreter Informationen über die Sicherheitsakkreditierung des Systems zukommen zu lassen.
Die Kommission legt gegebenenfalls anhand der Risiko- und Bedrohungsanalyse eine Struktur zur Überwachung der Sicherheit und zur Befolgung der im Rahmen des…
Überprüfung, Überwachung und Bewertung der Einrichtung und Durchsetzung von Verfahren für Buchhaltung, sichere Handhabung, Speicherung, Verteilung und…
Artikel 16 derselben Verordnung sieht insbesondere vor, dass die Aufsichtsbehörde für das europäische GNSS in Bezug auf die Programmsicherheit nach Maßgabe der…
Gemäß Artikel 34 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/696 sollte die Agentur im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Betrieb der…
Eine ganze Bandbreite potenzieller Bedrohungen der Sicherheit und der wesentlichen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten könnte sich aus der…
Die Beschlüsse des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung sind an die Kommission zu richten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.